Armutszeugnisse aus dem Jahr 1883

Den Begriff „ein Armutszeugnis ausstellen“ kennen wir heute nur noch im übertragenen Sinn. Vor 150 Jahren war das aber Realität. Wenn ein Bürger finanziell nicht mehr in der Lage war Steuern, Prozesskosten und andere Gebühren zu zahlen, dann konnte er sich von seiner zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ein Armutszeugnis ausstellen lassen.