Verrechnungsschecks aus den 29er und 30er Jahren

Schecks sind älter als das Münzgeld. Während Münzen in Griechenland/Kleinasien erstmals im 8./7. Jahrhundert v. Chr. in Umlauf waren, sind Schecks bereits in Babylon zu Zeiten des Königs Hammurapi (1728–1686 v. Chr.) in Gebrauch gewesen.

In Deutschland gab die Hamburger Bank, im März 1619 gegründet wurde, erstmals eine Art Scheck heraus, der auf den Namen Mark Banco lautete. Schecks im heutigen Sinne führten Großbanken erst um 1850 ein. Die Schecks wurden aber anfänglich sehr skeptisch betrachtet, da es ja nur ein „Geldersatz“ war.

Erst die im Juni 1876 gegründete Reichsbank verhalf dem Scheck dann mit der von ihr initiierte „Berliner Scheckkonvention“ vom Februar 1883 zu größerer Bedeutung. Im April 1908 trat das erste deutsche Scheckgesetz in Kraft. Das Genfer Abkommen über das Einheitliche Scheckgesetz vom 19. März 1931 wurde in Deutschland mit dem neuen Scheckgesetz vom 14. August 1933 umgesetzt.

In der Bundesrepublik gab es den Eurocheque, das war ein grenzüberschreitend garantierter Scheck der europäischen Kreditinstitute, der in den 1960er-Jahren eingeführt wurde und zum 1. Januar 2002 auslief.

In der DDR konnten die Besitzer eines Spargirokontos auch ein Scheckheft mit jeweils 20 Schecks erhalten. Diese Schecks waren beim Kauf von teuren Waren ein beliebtes Zahlungsmittel.