Anzeigen Eroeffnung Stadtsparkasse Loessnitz

Gemäß den Richtlinien des sächsischen Innenministeriums musste die Neueröffnung von Sparkassen sowie jede Änderung des Regulativs in dem örtlichen Amtsblatt und in der Leipziger Zeitung zweimal angezeigt werden. Die Leipziger Zeitung veröffentlichte zur damaligen Zeit auch alle Nachrichten der Leipziger Börse.